Übergeben und Schenken
in der Familie

Schenkung

Die Schenkung ist die Übertragung von Vermögen ohne Gegenleistung.

Übergabe

 Von Übergabeverträgen spricht man, wenn die Übertragung nicht völlig unentgeltlich erfolgt, sondern sich der Übergeber Gegenleistungen vorbehält, etwa in Form von Wohn- oder Fruchtgenussrechten oder anderen Rechten, die zumeist der Absicherung des Übergebers dienen.

Bei Schenkungs- und Übergabeverträgen sehen wir uns als die idealen Berater. Neben unserer Kompetenz im Zusammenhang mit Immobilien berühren die zumeist im engen Familienkreis stattfindenden Schenkungen und Übergaben unmittelbar auch die erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche der Erben. Aufgrund unserer großen Erfahrung im Erbrecht sind wir auch in der Lage, Sie im Rahmen dieser Vorgänge zu Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf das Erbrecht bestmöglich zu beraten.

Soweit es bei einer Schenkung / einer Übergabe um Immobilien geht, nehmen wir die sichere Übertragung im Grundbuch vor.

Neben der Verfassung der entsprechenden Vertragsurkunde und der nötigen notariellen Beurkundung, umfasst unsere Tätigkeit als notwendige Nebenarbeiten dabei auch die Überprüfung des Grundbuchstandes und der Flächenwidmung, die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und grundbücherlichen Lastenfreistellungen sowie die steuer- und gebührenrechtliche Bearbeitung des Rechtsgeschäfts.

Schenken kann man nicht nur Liegenschaften. Auch bei allen anderen Schenkungen ist es sinnvoll, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da hier zumindest erb- und pflichtteilsrechtliche Ansprüche zu berücksichtigen sind.